Allgemeine Informationen:
Roundup 360 1L ist ein Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung, das bei der Blattanwendung zur Bekämpfung von Quecke sowie ein- und mehrjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern auf Ackerflächen bestimmt ist.
ROUNDUP® 360 PLUS 1L
Typ: Herbizid (Unkrautvernichtungsmittel)
Produzent: Bayer Konzern
Fassungsvermögen: 1L / 5L / 20L/ 200L
Wirkstoff: Glyphosat eine Verbindung aus der Gruppe der Amino-Phosphorsäuren in Form eines Kaliumsalzes – 360 g / l (28,77%)
Form: Konzentrat
Wirkungsweise: Roundup 360 1L a Herbizid in Konzentratform zur Herstellung einer wässrigen Lösung für die Blattausbringung mit Feld- und Handspritzen
Anbau von: Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch (aus Saatgut), Zuckerrüben, Winterweizen vor der Ernte, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps, auf Stoppeln, Brachland und landwirtschaftlichem Ödland
Bekämpft: Quecke, ein- und mehrjährige einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter I. Im Frühjahr, nach der Aussaat oder Pflanzung und vor dem Auflaufen der Pflanzen zur Bekämpfung aufkommender Unkräuter.
Hinweise!
Verwenden Sie Pestizide sorgfältig. Lesen Sie vor der Anwendung das Etikett und die Produktinformationen. Verwendung durch nicht-professionelle Anwender erlaubt.
Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs voll geschäftsfähig ist und über die entsprechenden Qualifikationen verfügt, die von Personen verlangt werden, die Pflanzenschutzmittel kaufen.
Lesen Sie über Sicherheit https://www.bayer.com/en/is-glyphosate-safe
Vielleicht sind Sie an einer anderen Größe des Produkts interessiert?
Bitte klicken Sie: Roundup 360 Plus Glyphosat Herbizid 5L
Rechtliche Informationen:
Gemäß Art. 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Pos. 2097) dürfen ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für gewerbliche Anwender bestimmt sind, an Personen verkauft werden, die:
Punkt 1
eine Ausbildung im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder
Punkt 2
eine Ausbildung zur Beratung über Pflanzenschutzmittel in der Republik Polen abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder
Punkt 3
eine Ausbildung im integrierten Pflanzenbau absolviert haben, die durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder,
Punkt 4
nicht früher als 5 Jahre vor dem Kauf dieser Mittel die Ausbildung abgeschlossen haben, die von gewerblichen Anwendern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land, das Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Bestimmungen verlangt wird, was durch ein Dokument über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder sie haben ein anderes Dokument vorgelegt, das gemäß den in diesem Land geltenden Vorschriften ausgestellt wurde und in dem bestätigt wird, dass sie die Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für gewerbliche Anwender erhalten haben.
Wichtig!
Nur Personen über 18 Jahre dürfen Pflanzenschutzmittel verwenden.
Pflanzenschutzmittel sollten sicher verwendet werden.
Lesen Sie vor jeder Anwendung die Informationen auf dem Etikett und die Produktinformationen.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.