Fantasia 800 EC
Fantasia 800 ist ein selektives Herbizid mit systemischer Wirkung zur Boden- und Blattanwendung in Form eines emulgierbaren Konzentrats (EC). Nach der HRAC-Klassifizierung ist der Wirkstoff Prosulfocarb in Gruppe 15 (früher Gruppe K3/N) eingestuft.
Beschreibung der Aktion
Dieses Herbizid in Form eines wässrigen Emulsionskonzentrats (EC) wird auf den Boden und das Blattwerk aufgetragen und ist für die selektive Bekämpfung bestimmter ein- und zweikeimblättriger einjähriger Unkräuter bestimmt.
Maßnahmen gegen Unkraut
Das Produkt wird innerhalb von 1 Stunde nach der Anwendung von den Unkräutern aufgenommen. Regenfälle nach dieser Zeit beeinträchtigen die Wirksamkeit des Produkts nicht. Der optimale Anwendungszeitraum liegt vor und kurz nach dem Auflaufen der Unkräuter, also in den frühen Entwicklungsstadien.
Anfällige Unkräuter: Gewöhnliche Vogelmiere, Purpurrote Taubnessel, Weißer Gänsefuß, Getreideginster, Efeu-Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Cleaver.
Mittelmäßig anfällige Unkräuter: Ackerstiefmütterchen, Klatschmohn, Ackerwinde, Gemeine Kamille, Einjähriges Rispengras.
Resistente Unkräuter: Gewöhnliches Unkraut
Fantasia 800 Anmeldung
Dieses Produkt ist für den Einsatz mit selbstfahrenden oder traktormontierten Feldspritzen vorgesehen.
Alle Details finden Sie auf dem Etikett unten!
Klicken Sie hier: Etikett_Fantasia800_DE
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Rechtliche Informationen
Hinweise! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch Laien zulässig. Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs voll geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Qualifikationen für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln verfügt. Gemäß Art. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Pos. 2097) dürfen Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender ab dem 26. November 2015 an Personen verkauft werden, die: Punkt 1 – eine Schulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder Punkt 2 – eine Schulung zur Beratung über Pflanzenschutzmittel in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder Punkt 3 – eine Schulung in integriertem Pflanzenbau absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder Punkt 4 – innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Kauf dieser Mittel die für professionelle Anwender in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebene Schulung gemäß den dort geltenden Bestimmungen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder ein anderes, nach den dort geltenden Vorschriften ausgestelltes Dokument vorgelegt haben. Land, das bestätigt, die Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender erhalten zu haben. Wichtig! Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden. Pflanzenschutzmittel sind sicher anzuwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Informationen auf dem Etikett und der Produktinformation.








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