Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung, das bei der Blattanwendung zur Bekämpfung von Quecke sowie ein- und mehrjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern auf Ackerflächen bestimmt ist.
ROUNDUP® 360 PLUS 1L
Typ: Herbizid (Unkrautvernichtungsmittel)
Produzent: Bayer Konzern
Fassungsvermögen: 1L / 5L / 20L/ 200L
Wirkstoff: Glyphosat eine Verbindung aus der Gruppe der Amino-Phosphorsäuren in Form eines Kaliumsalzes – 360 g / l (28,77%)
Form: Konzentrat
Wirkungsweise:Ein Herbizid in konzentrierter Form zur Herstellung einer wässrigen Lösung für die Blattausbringung mit Feld- und Handspritzen
Anbau von: Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch (aus Saatgut), Zuckerrüben, Winterweizen vor der Ernte, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps, auf Stoppeln, Brachland und landwirtschaftlichem Ödland
Bekämpft: Quecke, ein- und mehrjährige einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter I.
Im Frühjahr, nach der Aussaat oder Pflanzung und vor dem Auflaufen der Pflanzen zur Bekämpfung aufkommender Unkräuter.
Hints!
Use pesticides carefully.
Before use read the label and product information.
Use by non-professional users permitted.
Exception: The buyer from Belgium declares that
at the time of purchase he has full legal capacity
and has the appropriate qualifications required from
persons purchasing plant protection products.
Gemäß Art. 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Pos. 2097) dürfen ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für gewerbliche Anwender bestimmt sind, an Personen verkauft werden, die: 1) eine Ausbildung in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben, die durch ein Zertifikat über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder 2) eine Ausbildung in der Beratung zu Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben, die durch ein Zertifikat über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder 3) eine Ausbildung im integrierten Pflanzenbau absolviert haben, die durch ein Zertifikat über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder 4) nicht früher als 5 Jahre vor dem Kauf dieser Mittel, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land, das Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, auf der Grundlage der in diesem Land geltenden Bestimmungen geforderte Ausbildung abgeschlossen haben, was durch eine Bescheinigung über den Abschluss dieser Ausbildung bestätigt wird, oder sie haben ein anderes Dokument vorgelegt, das gemäß den in diesem Land geltenden Vorschriften ausgestellt wurde und in dem bestätigt wird, dass sie die Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für gewerbliche Anwender erhalten haben.
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