Allgemeine Informationen:
Roundup 360 Plus 20L ist ein Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung, das bei der Blattanwendung zur Bekämpfung von Quecke sowie ein- und mehrjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern auf Ackerflächen bestimmt ist.
ROUNDUP® 360 PLUS 20L
Typ: Herbizid (Unkrautvernichtungsmittel)
Produzent: Bayer Konzern
Fassungsvermögen: 1L / 5L / 20L/ 200L
Wirkstoff: Glyphosat eine Verbindung aus der Gruppe der Amino-Phosphorsäuren in Form eines Kaliumsalzes – 360 g / l (28,77%)
Form: Konzentrat
Wirkungsweise: Roundup 360 20L a Herbizid in Form eines Konzentrats zur Herstellung einer wässrigen Lösung für die Blattausbringung mit Feld- und Handspritzen
Anbau von: Mais, Kartoffeln, Karotten, Petersilie, Zwiebeln, Lauch (aus Saatgut), Zuckerrüben, Winterweizen vor der Ernte, Wintertriticale, Roggen, Sommerweizen, Sommergerste und Winterraps, auf Stoppeln, Brachland und landwirtschaftlichem Ödland
Bekämpft: Quecke, ein- und mehrjährige einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter I. Im Frühjahr, nach der Aussaat oder Pflanzung und vor dem Auflaufen der Pflanzen zur Bekämpfung aufkommender Unkräuter.
Lesen Sie über Sicherheit: https://www.bayer.com/en/is-glyphosate-safe
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Bitte klicken Sie: Roundup 360 Plus Glyphosat Herbizid 5L
Etikett: Roundup_360_Plus_DE
Rechtliche Informationen
Hinweise! Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch Laien zulässig. Ausnahme: Der Käufer aus Belgien erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs voll geschäftsfähig ist und über die erforderlichen Qualifikationen für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln verfügt. Gemäß Art. Gemäß Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2013 über Pflanzenschutzmittel (Gesetzblatt 2020, Pos. 2097) dürfen Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender ab dem 26. November 2015 an Personen verkauft werden, die: Punkt 1 – eine Schulung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder Punkt 2 – eine Schulung zur Beratung über Pflanzenschutzmittel in der Republik Polen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder Punkt 3 – eine Schulung in integriertem Pflanzenbau absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder Punkt 4 – innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Kauf dieser Mittel die für professionelle Anwender in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vorgeschriebene Schulung gemäß den dort geltenden Bestimmungen absolviert haben und diese durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt haben; oder ein anderes, nach den dort geltenden Vorschriften ausgestelltes Dokument vorgelegt haben. Land, das bestätigt, die Genehmigung zum Kauf von Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender erhalten zu haben. Wichtig! Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden. Pflanzenschutzmittel sind sicher anzuwenden. Lesen Sie vor jeder Anwendung die Informationen auf dem Etikett und der Produktinformation.










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